Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt. Sie dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, gibt - über das amtliche Wahlergebnis hinaus - Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. (Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet!)
Vom Bundeswahlleiter wurden im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern für die Europawahl Urnen- und Briefwahlstimmbezirke festgelegt, die der repräsentativen Wahlstatistik dienen, d. h. die Wähler/innen erhalten nach Jahrgang und Geschlecht aufgeteilte Stimmzettel, die bei der Auszählung dann entsprechend erfasst werden.
Im Landkreis Eichsfeld sind hiervon 6 Urnen- und 1 Briefwahlbezirk betroffen. Aus unserer Verwaltungsgemeinschaft ist der Stimmbezirk Heuthen ein solcher repräsentativer Wahlbezirk.
Die Stimmzettel werden in jeweils 6 Altersgruppen (zwölf Unterscheidungsmerkmale) an die Wähler/die Wählerin ausgegeben und so in die Stimmauszählung einbezogen.
Folgende entsprechend hergestellte Stimmzettel werden ausgegeben:
| A. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 2000 bis 2008 |
| B. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1990 bis 1999 |
| C. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1980 bis 1989 |
| D. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1965 bis 1979 |
| E. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1955 bis 1964 |
| F. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1954 und früher |
| G. | weiblich, geboren 2000 bis 2008 |
| H. | weiblich, geboren 1990 bis 1999 |
| I. | weiblich, geboren 1980 bis 1989 |
| K. | weiblich, geboren 1965 bis 1979 |
| L. | weiblich, geboren 1955 bis 1964 |
| M. | weiblich, geboten 1954 und früher |
Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt!
Briefwähler aus Heuthen sind in die statistische Erhebung nicht eingebunden.
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.