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Der Leinetalbote
Ausgabe 5/2025
Das Ordnungsamt informiert
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Grünschnitt an Uferbereichen abzulagern ist verboten!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in letzter Zeit häufen sich Hinweise darauf, dass Grünschnitt - also Rasenschnitt, Äste, Laub oder andere Gartenabfälle an Uferbereichen von Flüssen, Bächen oder Seen innerhalb unserer Gemeinde abgelagert wird. Wir möchten Sie dringend darauf hinweisen, dass dies verboten ist und erhebliche Folgen für Natur und Umwelt haben kann.

Warum ist das Ablagern von Grünschnitt am Ufer problematisch?

  • Gefahr für Gewässer: Beim Verrotten gelangen Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor ins Wasser. Das kann das natürliche Gleichgewicht stören und zu Algenbildung sowie Sauerstoffmangel führen - zum Nachteil für Fische und andere Tiere.
  • Schutz der Ufervegetation: Gartenabfälle überwuchern oft die natürliche Pflanzenwelt am Ufer. Diese Pflanzen sind jedoch wichtig für Bodenschutz, Insekten und die Tierwelt.
  • Hochwasserrisiko: Abgelagerter Grünschnitt kann bei Regen oder Hochwasser fortgespült werden und Gräben oder Durchlässe verstopfen.
  • Gesundheit und Hygiene: Unkontrollierte Ablagerungen können Ungeziefer anziehen und zu Geruchsbelästigung führen.

Was sagt das Gesetz?

Laut Wasserhaushaltsgesetz sowie den geltenden Umweltvorschriften ist das Ablagern von Abfällen in Uferbereichen verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder.

Wohin mit dem Grünschnitt?

Bitte nutzen Sie:

  • Ihre Müll-/Biotonne (für kleine Mengen),
  • den Grünschnittsammelplatz der Gemeinde (siehe Öffnungszeiten auf unserer Website),
  • oder einen eigenen Kompost - jedoch nicht in der Nähe von Gewässern.

Unser Appell an Sie:

Helfen Sie mit, unsere Natur und Gewässer sauber und gesund zu halten. Auch scheinbar „natürliche“ Abfälle können großen Schaden anrichten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihr Ordnungsamt