Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in letzter Zeit häufen sich Hinweise darauf, dass Grünschnitt - also Rasenschnitt, Äste, Laub oder andere Gartenabfälle an Uferbereichen von Flüssen, Bächen oder Seen innerhalb unserer Gemeinde abgelagert wird. Wir möchten Sie dringend darauf hinweisen, dass dies verboten ist und erhebliche Folgen für Natur und Umwelt haben kann.
Warum ist das Ablagern von Grünschnitt am Ufer problematisch?
Was sagt das Gesetz?
Laut Wasserhaushaltsgesetz sowie den geltenden Umweltvorschriften ist das Ablagern von Abfällen in Uferbereichen verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder.
Wohin mit dem Grünschnitt?
Bitte nutzen Sie:
Unser Appell an Sie:
Helfen Sie mit, unsere Natur und Gewässer sauber und gesund zu halten. Auch scheinbar „natürliche“ Abfälle können großen Schaden anrichten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihr Ordnungsamt