Titel Logo
Der Leinetalbote
Ausgabe 5/2026
Das Ordnungsamt informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Urlaubsreif? Jetzt schon an die Reisedokumente denken!

Die Vorfreude auf den nächsten Urlaub steigt - doch sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig? Gerade in der Hauptreisezeit kann es bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen zu längeren Wartezeiten kommen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig einen Blick auf die Gültigkeit Ihrer Dokumente zu werfen.

Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass oder Personalausweis noch ausreichend lange gültig ist. Viele Länder verlangen bei der Einreise eine Mindestgültigkeit von mehreren Monaten. Ist Ihr Dokument abgelaufen oder läuft es bald ab, sollten Sie rechtzeitig handeln.

Vereinbaren Sie bei Bedarf frühzeitig einen Termin im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“ (03606-550050/03606-550051), um einen neuen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen. So vermeiden Sie unnötigen Stress kurz vor Reisebeginn und können entspannt in den Urlaub starten.

Welche verschiedenen Dokumente es gibt und wodurch sie gekennzeichnet sind wird im Folgenden kurz erklärt. Bei näheren Fragen steht Ihnen das Team des Einwohnermeldesamtes gern zu Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und gut vorbereitete Reisezeit!

Reisedokumente

Personalausweis

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?

Der Personalausweis wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorstellig werden zur Beantragung des Ausweises.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:

gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis, wenn vorhanden, Reisepass, Kinderreisepass, Geburtsurkunde/Eheurkunde)

bei Antragsstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich

aktuelles digitales biometrisches Passbild

 

digitales Passfoto von einem registrierten Fotografen oder einer zertifizierten Drogerie erhältlich (dort erhaltenen QR-Code im Meldeamt vorlegen)

 

oder

 

Fotoaufnahme und Übermittlung im Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr von 6,- Euro

Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen bzw. sofortige Aushändigung bei einem vorläufigen Personalausweis

Gebühren und Gültigkeit:

Antragsstellende Personen

ab 24 Jahren

46,00 EUR (10 Jahre gültig)

Antragsstellende Personen

unter 24 Jahren

27,60 EUR (6 Jahre gültig)

vorläufiger Personalausweis

10,00 EUR (3 Monate gültig)

Reisepass

Ein Reisepass wird grundsätzlich für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt. Der vorläufige Reisepass kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses- auch im Expressverfahren - nicht mehr möglich ist (zum vorläufigen Reisepass werden unbedingt Reiseunterlagen, Buchungsbestätigungen, Tickets o.ä. benötigt). Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorstellig werden zur Beantragung eines Reisepasses.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:

gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, wenn vorhanden, Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde/Eheurkunde)

bei Antragsstellern unter 18 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich

aktuelles digitales biometrisches Passbild

 

digitales Passfoto von einem registrierten Fotografen oder einer zertifizierten Drogerie erhältlich (dort erhaltenen QR-Code im Meldeamt vorlegen)

 

oder

 

Fotoaufnahme und Übermittlung im Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr von 6,- Euro

Gebühren und Gültigkeit:

Antragsstellende Personen

ab 24 Jahren

70,00 EUR (10 Jahre gültig)

Antragsstellende Personen

unter 24 Jahren

37,50 EUR (6 Jahre gültig)

vorläufiger Reisepass

26,00 EUR (1 Jahr gültig)

bei Expresslieferung zuzüglich:

32,00 EUR

Bearbeitungsdauer: bis zu 6 Wochen bzw. sofortige Aushändigung bei einem vorläufigen Reisepass, Expressreisepass bis zu 5 Werktagen

ACHTUNG!

Informationen zu den Einreiseformalitäten des jeweiligen Reiselandes gibt es auf der Internetseite vom Auswärtigen Amt.