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Der Leinetalbote
Ausgabe 6/2023
Verwaltungsgemeinschaft Leinetal
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Sommerzeit ist Reisezeit!

Die Ferien stehen vor der Tür und die Planungen für einen Urlaub im In-oder Ausland sind im vollen Gange. Eine wichtige Rolle bei diesen Planungen spielen der Besitz und die Gültigkeit der richtigen Reisedokumente. Welche verschiedenen Dokumente es gibt und wodurch diese gekennzeichnet sind wird im Folgenden kurz erklärt.

Bei näheren Fragen steht Ihnen das Team des Einwohnermeldeamtes gern zur Verfügung.

Personalausweis

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?

Der Personalausweis wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ohne

Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:

  • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Bearbeitungsdauer: 2-3 Wochen bzw. sofortige Aushändigung beim vorläufigen Personalausweis

Gebühren und Gültigkeit:

Antragstellende Person

ab 24 Jahren

37,00 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person

unter 24 Jahren

22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis

10,00 Euro (3 Monate gültig)

Kinderreisepass

Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder Reisepass.

Ausnahme: Die visafreie Einreise in die USA kann für Kinder nur mit dem regulären Reisepass (ePass) erfolgen.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:

  • der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten ist erforderlich
  • Geburtsurkunde oder alten Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Bearbeitungsdauer: sofortige Aushändigung

Gebühren und Gültigkeit:

Kinderreisepass

13,00 Euro (1 Jahr gültig)

Verlängerung/Aktualisierung

6,00 Euro (1 Jahr gültig)

Reisepass

Ein Reisepass wird grundsätzlich für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt.

Der vorläufige Reisepass kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses- auch im Expressverfahren - nicht mehr möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen (z.B. Flugtickets / Reiseunterlagen etc.) verlangen.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:

  • gültiges Identitätsdokument (der Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde)
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Gebühren und Gültigkeit:

Antragstellende Person

ab 24 Jahren

60,00 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person

unter 24 Jahren

37,50 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Reisepass

26,00 Euro (1 Jahr gültig)

Bei Bedarf zuzüglich:

  • 32,00 Euro für Expresslieferung
  • 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

Bearbeitungsdauer: 4-6 Wochen bzw. sofortige Aushändigung beim vorläufigen Reisepass

Achtung!

Informationen zu den Einreiseformalitäten des jeweiligen Reiselandes gibt es auf der Internetseite vom Auswärtigen Amt.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html