Die Straße „Zirbenstieg“ im Wohngebiet „Vor dem Mehlse“ im Ortsteil Westhausen wird als „Gemeindestraße“ gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz gewidmet.
Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Dezember 2004 (GVBl. S. 685) öffentlich bekannt gegeben.
Der verfügende Teil der Allgemeinverfügung, wird am 16. Juni 2023 im Amtsblatt „Der Leinetalbote“ öffentlich bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügung und deren Begründung inkl. Kartenmaterial liegt in der VG Leinetal, im Bauamt Zimmer 201 (Hauptgebäude - Dachgeschoss) aus und kann während folgender Zeiten
| Montag | von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 09.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
eingesehen werden. Sie gilt im Sinne der §§ 41 Abs. 4 Satz 4 und 43 ThürVwVfG einen Tag nach ihrer Bekanntmachung, am 17. Juni 2023 als bekannt gegeben und tritt somit an diesem Tag in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal einzulegen.
Bodenrode-Westhausen, den 07. Juni 2023
gez.
Gerald Weidemann — (- Dienstsiegel -)
Bürgermeister