Der Gemeinderat der Gemeinde Heuthen hat in seiner 14. Sitzung am 04. April 2023 mit Beschluss Nr. 104 - 14 /2023, die
1. Änderung Ergänzungssatzung „Bachsiedlung“
der Gemeinde Heuthen
Landkreis Eichsfeld
vereinfacht nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i.d. derzeitig gültigen Fassung durchzuführen beschlossen.
Ziel der Änderung ist, eine wirtschaftlichere Ausnutzung der bebaubaren Flächen unter Verwendung der vorhandenen Erschließung und dem Aspekt der sparsamen Verwendung von Grund und Boden.
37308 Heuthen, den 22. Mai 2023
gez.
Gaßmann — (- Dienstsiegel -)
Bürgermeister