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Der Leinetalbote
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 1. Änderung der Ergänzungssatzung *Bachsiedlung* der Gemeinde Heuthen

(1)

Der Entwurf der vorstehend genannten 1. Änderung der Ergänzungssatzung mit der Begründung liegt in der Zeit

vom 26. Juni 2023 bis

zum 27. Juli 2023 bis einschließlich

in der

Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal*

Hauptstraße 73

37308 Bodenrode

im Bauamt Zimmer 201 (Hauptgebäude - Dachgeschoss) während folgender Zeiten

Montag

von 09.00 - 12.00 Uhr

und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 - 12.00 Uhr

und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 - 12.00 Uhr

und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

von 09.00 - 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen unter der Internetadresse der VG *Leinetal* www.vg-leinetal.de - Link Bauleitplanung Heuthen Ergänzungssatzung „Bachsiedlung“.

Hinweis: Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe der nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Während der Auslegefrist kann jedermann Bedenken und Anregungen bei der Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal* mit Sitz in Bodenrode im Bauamt vorbringen oder zur Niederschrift geben.

Verspätet vorgebrachte Bedenken und Anregungen können nicht berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird außerdem auf die Präklusionsregelung des § 4a Abs. 6 BauGB und des § 47 Abs. 2a VwGO hingewiesen. Danach ist ein Antrag zu einem Bebauungsplan unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

(2)

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Heuthen i. d. derzeitig gültigen Fassung öffentlich durch wörtlichen Abdruck im Amtsblatt *Der Leinetalbote* Nr. 06/2023 bekannt zu machen.

Erscheinungstag ist der 16. Juni 2023.

37308 Heuthen, 24. Mai 2023

gez.

Gaßmann  —  (- Dienstsiegel -)

Bürgermeister

(Anlage: Karte Geltungsbereich B-Plan)