| (1) | Der Entwurf der vorstehend genannten 1. Änderung der Ergänzungssatzung mit der Begründung liegt in der Zeit | |
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| vom 26. Juni 2023 bis zum 27. Juli 2023 bis einschließlich | |
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| in der | |
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| Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal* Hauptstraße 73 37308 Bodenrode | |
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| im Bauamt Zimmer 201 (Hauptgebäude - Dachgeschoss) während folgender Zeiten | |
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| Montag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
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| und 13.00 - 16.00 Uhr |
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| Dienstag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
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| und 14.00 - 18.00 Uhr |
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| Donnerstag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
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| und 14.00 - 16.00 Uhr |
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| Freitag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
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| öffentlich aus. | |
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| Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen unter der Internetadresse der VG *Leinetal* www.vg-leinetal.de - Link Bauleitplanung Heuthen Ergänzungssatzung „Bachsiedlung“. | |
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| Hinweis: Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe der nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. | |
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| Während der Auslegefrist kann jedermann Bedenken und Anregungen bei der Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal* mit Sitz in Bodenrode im Bauamt vorbringen oder zur Niederschrift geben. | |
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| Verspätet vorgebrachte Bedenken und Anregungen können nicht berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird außerdem auf die Präklusionsregelung des § 4a Abs. 6 BauGB und des § 47 Abs. 2a VwGO hingewiesen. Danach ist ein Antrag zu einem Bebauungsplan unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. | |
| (2) | Diese Bekanntmachung ist gemäß § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Heuthen i. d. derzeitig gültigen Fassung öffentlich durch wörtlichen Abdruck im Amtsblatt *Der Leinetalbote* Nr. 06/2023 bekannt zu machen. | |
Erscheinungstag ist der 16. Juni 2023.
37308 Heuthen, 24. Mai 2023
gez.
Gaßmann — (- Dienstsiegel -)
Bürgermeister
(Anlage: Karte Geltungsbereich B-Plan)