Kommunalwahlen in Thüringen |
Für die Gemeinderatswahl in der Gemeinde Bodenrode-Westhausen am 26.05.2024 hat der Gemeindewahlausschuss das folgende endgültige Wahlergebnis festgestellt:
| 902 |
| 784 |
| 118 |
| 646 |
| 71,6% |
| 26 |
| 620 |
| 1.837 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Jede(r) Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem
Landratsamt Eichsfeld, Kommunalaufsicht,
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Bodenrode-Westhausen, den 21.06.2024
Germeshausen
(Gemeindewahlleiter)