Eine Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein) im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“ ist nicht mehr möglich!
Die Antragsstellung für einen Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein) ist nur noch online bei dem Landesamt für Verbraucherschutz unter folgendem Link abrufbar:
https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs
Für die Antragstellung wird ein onlinefähiger Personalausweis benötigt. Melden Sie sich mit Ihrem BundID-Konto und der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises an.
Bei Jugendlichen unter 16 Jahre muss der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten übernommen werden.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer oder eines Jugendlichen unter 18 Jahre, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen (Erst- bzw. Nachuntersuchung).
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
Das Einwohnermeldeamt