Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), erlässt die Gemeinde Bodenrode-Westhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.685.300,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 523.200,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 380 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
37308 Bodenrode-Westhausen, 22. Juni 2023
Gemeinde Bodenrode-Westhausen
gez. Gerald Weidemann — (Dienstsiegel)
Bürgermeister
(1) Mit Beschluss Nr. 152 - 21 / 2023 vom 28. März 2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bodenrode-Westhausen die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und die Anlagen beschlossen.
(2) Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 21. Juni 2023 die Haushaltssatzung der Gemeinde Bodenrode-Westhausen rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt.
Die Bestimmungen der Haushaltssatzung 2023 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 21 Abs. 1 und 3 und § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Bodenrode-Westhausen i.d. derzeitig gültigen Fassung mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit
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| vom | 14. Juli 2023 |
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| bis | 31. Juli 2023 | einschließlich |
im Verwaltungsgebäude der VG *Leinetal* in 37308 Bodenrode • Hauptstraße 73, während der üblichen Dienstzeiten (sh. Amtsblatt *Der Leinetalbote*) zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.
Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
37308 Bodenrode-Westhausen, den 22. Juni 2023
Gemeinde Bodenrode-Westhausen
gez. Gerald Weidemann — (Dienstsiegel)
Bürgermeister