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Der Leinetalbote
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Heuthen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Heuthen

Landkreis Eichsfeld

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Gemeinde Heuthen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.229.600,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

332.800,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

390 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

450 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

37308 Heuthen, den 27. Juni 2023

Gemeinde Heuthen

gez. Gaßmann  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

(1) Mit Beschluss Nr. 100 - 14 / 2023 vom 04. April 2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heuthen die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und den Anlagen beschlossen.

(2) Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 26. Juni 2023 die Haushaltssatzung der Gemeinde Heuthen rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Auslegungshinweis

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 21 Abs. 1 und 3 und § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Heuthen i.d. derzeitig gültigen Fassung mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit

vom

14. Juli 2023

bis

31. Juli 2023

einschließlich

im Verwaltungsgebäude der VG *Leinetal* in 37308 Bodenrode • Hauptstraße 73, während der üblichen Dienstzeiten (sh. Amtsblatt *Der Leinetalbote*) zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.

Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

37308 Heuthen, den 27. Juni 2023

Gemeinde Heuthen

gez. Gaßmann  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister