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Der Leinetalbote
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Bodenrode-Westhausen

Die Gemeinde Bodenrode-Westhausen erlässt aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S 277, 288), die folgende, mit Beschluss Nr. 46 - 07 /2025, vom Gemeinderat der Gemeinde Bodenrode-Westhausen am 26. Mai 2025 beschlossene

3. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung

der Gemeinde Bodenrode-Westhausen

vom 15. März 2004

§ 1 - Änderungen

1.

Dem § 11 - Entschädigungen wird nachstehender Abs. 6 angefügt:

(6) Die Personen zum Austragen des Amtsblattes „Der Leinetalbote“ (jeweils im OT Bodenrode und im OT Westhausen) erhalten eine monatliche Entschädigung von 30,00 €.

§ 2 - Fortbestand

Alle anderen Festlegungen in der Hauptsatzung vom 15. März 2004 und deren Änderungen bleiben unverändert.

§ 3 - Inkrafttreten

Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bodenrode-Westhausen vom 15. März 2004, tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

37308 Bodenrode-Westhausen, den 24. Juni 2025

Gemeinde Bodenrode-Westhausen

gez.

Weidemann  — (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende, von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld, mit Schreiben vom 24. Juni 2025, bestätigte

3. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung

der Gemeinde Bodenrode-Westhausen

vom 15. März 2004

wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, S. 41) zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Bodenrode-Westhausen i.d. derzeitig gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

37308 Bodenrode-Westhausen, den 24. Juni 2025

Gemeinde Bodenrode-Westhausen

gez.

Weidemann  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister