Beschluss über die Abwägung und Satzung der Gemeinde Bodenrode-Westhausen zum Bebauungsplan Nr. 7 „Aueweg“, Landkreis Eichsfeld
| (1) | Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Aueweg“ vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB), hat der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung mit folgendem Ergebnis überprüft: | |
|
| 1.1. | Die Stellungnahmen der Bürger, der Träger öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden sind abgewogen. |
|
|
| Die einzelnen Abwägungen wurden gebilligt und die Empfehlung zum Beschluss erhoben (sh. Anlage). |
|
| 1.2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange (TöB), die Bedenken und Anregungen vorgetragen haben, von diesem Ergebnis - unter Angabe der Gründe - in Kenntnis zu setzen. |
| (2) | Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d. derzeitig gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat den | |
|
| Bebauungsplan - Nr. 7 | |
|
| *Aueweg* | |
|
| der Gemeinde Bodenrode-Westhausen, | |
|
| als Satzung. | |
| (3) | Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. | |
| (4) | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung an den Landkreis Eichsfeld zu übersenden. | |
|
| Nach Erteilung der Genehmigung ist gem. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Bodenrode-Westhausen i.d. derzeitig gültigen Fassung, die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt „Der Leinetalbote“ zu veranlassen. | |
37308 Bodenrode-Westhausen, den 01. Juli 2025
gez.
Weidemann — (-Dienstsiegel-)
Bürgermeister