Titel Logo
Der Leinetalbote
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Heuthen

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt die Gemeinde Heuthen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

1.245.500,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

419.300,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Informativ:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden über eine Hebesatzsatzung für 2025 festgesetzt.

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

390 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

450 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

37308 Heuthen, den 08. Juli 2025

Gemeinde Heuthen

gez.

Michael Gaßmann  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

(1)

Mit Beschluss Nr. 22 - 03 / 2025 vom 08. Mai 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heuthen die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und die Anlagen beschlossen.

(2)

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 01. Juli 2025 die Haushaltssatzung der Gemeinde Heuthen rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung 2025 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Auslegungshinweis

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 21 Abs. 1 und 3 und § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288),, i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Heuthen i.d. derzeitig gültigen Fassung mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit

vom

18. Juli 2025

bis

04. August 2025

einschließlich

im Verwaltungsgebäude der VG „Leinetal“ in 37308 Bodenrode, Hauptstraße 73, während der üblichen Dienstzeiten (sh. Amtsblatt „Der Leinetalbote“) zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.

Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

37308 Heuthen, 08. Juli 2025

Gemeinde Heuthen

gez.

Michael Gaßmann  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister