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Der Leinetalbote
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Steinbach

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt die Gemeinde Steinbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

959.400,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

340.400,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Informativ:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden über eine Hebesatzsatzung für 2025 festgesetzt.

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

379 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

37308 Steinbach, den 24. Juni 2025

Gemeinde Steinbach

gez.

Gerd Rittmeier  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

(1)

Mit Beschluss Nr. 38 - 07 / 2025 vom 07. Mai 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinbach die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und die Anlagen beschlossen.

(2)

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 24. Juni 2025 die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinbach rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung 2025 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Auslegungshinweis

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 21 Abs. 1 und 3 und § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Steinbach i.d. derzeitig gültigen Fassung mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit

vom

18. Juli 2025

bis

04. August 2025

einschließlich

im Verwaltungsgebäude der VG „Leinetal“ in 37308 Bodenrode, Hauptstraße 73, während der üblichen Dienstzeiten (sh. Amtsblatt „Der Leinetalbote“) zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.

Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

37308 Steinbach, 24. Juni 2025

Gemeinde Steinbach

gez.

Gerd Rittmeier  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister