Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt die Gemeinde Geisleden folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 1.556.500,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 230.700,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Informativ:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden über eine Hebesatzsatzung für 2025 festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 380 v.H. | |
37308 Geisleden, 03. Juli 2025
Gemeinde Geisleden
gez.
Markus Janitzki — (Dienstsiegel)
Bürgermeister
| (1) | Mit Beschluss Nr. 41 - 06 / 2025 vom 24. März 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geisleden die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und die Anlagen beschlossen. |
| (2) | Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 03. Juli 2025 die Haushaltssatzung der Gemeinde Geisleden rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt. |
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| Die Bestimmungen der Haushaltssatzung 2025 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 21 Abs. 1 und 3 und § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Geisleden i.d. derzeitig gültigen Fassung mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit
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| vom | 18. Juli 2025 | |
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| bis | 04. August 2025 | einschließlich |
im Verwaltungsgebäude der VG „Leinetal“ in 37308 Bodenrode, Hauptstraße 73, während der üblichen Dienstzeiten (sh. Amtsblatt „Der Leinetalbote“) zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.
Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
37308 Geisleden, 03. Juli 2025
Gemeinde Geisleden
gez.
Markus Janitzki — (Dienstsiegel)
Bürgermeister