In den letzten Monaten mehren sich die Beschwerden in Wingerode über freilaufende Hunde, die unbeaufsichtigt durch den Ort streifen. Das Maß ist mittlerweile überschritten - sowohl Anwohner als auch Spaziergänger berichten von teils aggressivem Verhalten, verschmutzten Gehwegen und einer allgemeinen Unsicherheit im öffentlichen Raum. Dabei ist klar geregelt, wie Hundehaltung in der Gemeinde auszusehen hat: Es besteht Leinenpflicht!
Leinenpflicht - Kein Wunsch, sondern Vorschrift
Die Leinenpflicht gilt nicht nur in öffentlichen Anlagen und auf Straßen, sondern grundsätzlich immer dann, wenn ein Hund nicht zuverlässig unter Kontrolle gehalten werden kann. Freilaufende Hunde stellen eine Gefährdung dar - für andere Tiere, für Kinder und ältere Menschen, aber auch für sich selbst. Autos, Fahrradfahrer oder andere Hunde können für unkontrollierte Tiere schnell zur Gefahr werden.
Verantwortung der Halter: Grundstücke richtig sichern
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft unzureichend gesicherte Grundstücke. Immer wieder kommt es vor, dass Hunde aus privaten Gärten entkommen und dann tagelang im Ort umherstreifen. Grundstücksbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere so zu halten, dass sie das Grundstück nicht eigenständig verlassen können. Zäune müssen hoch genug und sicher befestigt sein, eventuelle Lücken gehören geschlossen. Auch das kurzfristige Offenlassen von Toren darf nicht zur Gewohnheit werden.
Verstöße gegen die Leinenpflicht und das Ausbrechen lassen von Hunden sind keine Bagatellen. Sie stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“ wird in Zukunft verstärkt kontrollieren und bei wiederholten Verstößen konsequent durchgreifen. Wer seine Verantwortung als Tierhalter nicht wahrnimmt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Das Zusammenleben in einem Ort wie Wingerode lebt vom gegenseitigen Respekt. Hunde können eine große Bereicherung für ihre Halter sein - doch ihre Haltung erfordert auch Verantwortung. Wer sich einen Hund anschafft, muss sich an Regeln halten, die nicht ohne Grund bestehen. Es geht nicht nur um Sicherheit, sondern auch um das harmonische Miteinander in der Gemeinde.
Wir fordern alle Hundebesitzer, nicht nur in Wingerode auf, ihrer Pflicht nachzukommen:
Nur durch ein rücksichtsvolles Verhalten aller Beteiligten kann das friedliche Miteinander im Ort erhalten bleiben.
Das Ordnungsamt