Am Sonntag, 11. September 2023, findet um 14.00 Uhr, in der Gemeinde Hohes Kreuz, Ortsteil Siemerode, die Ortsteilratswahl statt.
Die Wahl wird im Rahmen einer Bürgerversammlung im Saal des Ortsteils Siemerode (Pfaffenbreite) durchgeführt.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Bürgerversammlung |
| 2. | Erörterung des Wahlablaufes |
| 3. | Aufforderung zum Vorschlag von Bewerbern / Durchführung des Vorschlagsverfahrens |
| 4. | Durchführung der Wahl |
| 5. | Stimmenauszählung |
| 6. | Bekanntgabe Wahlergebnis |
An der Bürgerversammlung dürfen nur wahlberechtigte Bürger teilnehmen.
Die Zahl der zu wählenden Ortsteilratsmitglieder beträgt 6.
Für die Wahl der Ortsteilräte gelten die Bestimmungen des § 45 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohes Kreuz.
Für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung ThürKWO) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei an die Stelle des Begriffs "Gemeinde" der Begriff "Ortsteil" tritt.
Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt durch eine Bürgerversammlung des Ortsteils. Die Bürgerversammlung wird durch den Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor der Bürgerversammlung einberufen, indem Ort, Zeit und Tagesordnung (Wahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder) der Bürgerversammlung sowie die Notwendigkeit zur Einreichung schriftlicher Wahlvorschläge durch ortsübliche Bekanntmachung mitgeteilt werden. Jeder Wahlberechtigte ist darüber hinaus durch die Gemeinde von der Wahl, dem Wahlort und dem Wahlzeitpunkt schriftlich zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung enthält zudem die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung der Ortsteilratswahl (Wahlleiter). Er kann mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte einen geeigneten Bediensteten der VG *Leinetal* beauftragen. Der Wahlleiter wird von den Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft unterstützt.
Der Bürgermeister leitet die Bürgerversammlung. Zu Beginn der Bürgerversammlung tragen sich die wahlberechtigten Bürger des Ortsteils, die sich am Wahlverfahren beteiligen wollen, durch Unterschrift in ein Wählerverzeichnis des Ortsteils ein. Das Wählerverzeichnis des Ortsteils wird von der Gemeinde am Wahlort ausgelegt. An der Bürgerversammlung dürfen nur wahlberechtigte Bürger teilnehmen.
Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag von Bewerbern auf. Jeder Bürger des Ortsteils ist vorschlagsberechtigt. Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und den Nachnamen, Vornamen und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der Vorgeschlagene muss vor Beginn der Stimmabgabe seine Einwilligung erklären. Ist der Vorgeschlagene nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.
Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter die vorgeschlagenen Personen, die ihrem Vorschlag zugestimmt haben (Bewerber), mit Namen und Beruf in der Reihenfolge auf, wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt. Wurden weniger als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen, als weitere Mitglieder zu wählen sind, kann jeder Bürger auch andere wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen und damit wählen. Hierauf hat der Wahlleiter hinzuweisen.
Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.
Der Wahlberechtigte erhält einen amtlichen Stimmzettel, nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von ihm gewählte Bewerber mit Nachnamen, Vornamen und gegebenenfalls Beruf ein und faltet den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe für andere Personen nicht zu erkennen ist, wie er gewählt hat. Der Wahlleiter stellt den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung fest. Der Wähler legt danach den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im Wählerverzeichnis vermerkt. Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln gilt § 19 Abs. 4 und 5 ThürKWG entsprechend.
Gewählt sind die Bewerber bzw. wählbaren Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben.
Eine Briefwahl ist für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder nicht zugelassen.
Das Wahlvorschlagsformular sowie das Formular für die Einwilligung des Bewerbers sind erhältlich
| - | beim Gemeindewahlleiter, Herrn Heß, mittwochs, während der Sprechstunde (16.30 - 18.30 Uhr) in der Gemeindeverwaltung, OT Siemerode, Buchberg 98a |
| - | oder im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft, Frau Sippel, OT Bodenrode, Hauptstraße 73, |
| - | oder auf der Hompage der VG unter dem Button „Aktuelles“ |
| - | oder in der Bürgerversammlung am 10.09.2023. |
gez. Heß
Gemeindewahlleiter