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Der Leinetalbote
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Anhörung der Einwohner der Gemeinde Reinholterode zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 (ThürGNGG 2024, DS 7/8231 vom 20.06.2023)

Der Thüringer Landtag hat am 05. Juli 2023 den o. g. Gesetzentwurf (Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 und zur Anpassung gerichts-organisatorischer Vorschriften (DS 7/8231) - ThürGNGG 2024) behandelt und an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat am 07. Juli 2023 beschlossen, vom 14. August bis zum 15. September 2023 ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf (DS 7/8231 vom 20.06.2023) durchzuführen. Die Anhörung obliegt der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde.

In Artikel 1 § 2 des zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurfs der Landesregierung werden für den Landkreis Eichsfeld folgende Strukturveränderungen vorgeschlagen:

§ 2 ThürGNGG 2024:

Stadt Heilbad Heiligenstadt sowie Gemeinden Glasehausen und Hohes Kreuz, Verwaltungsgemeinschaft "Leinetal" (Landkreis Eichsfeld)

(1)

Die Gemeinden Glasehausen und Hohes Kreuz werden aus der Verwaltungsgemeinschaft "Leinetal" ausgegliedert.

(2)

Die Gemeinden Glasehausen und Hohes Kreuz werden aufgelöst. Die Gebiete der aufgelösten Gemeinden werden in das Gebiet der Stadt Heilbad Heiligenstadt eingegliedert. Die Stadt Heilbad Heiligenstadt ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden.

(3)

§ 45 Abs. 8 ThürKO findet für das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Glasehausen mit der Maßgabe Anwendung, dass abweichend von § 45 Abs. 8 Satz 1 ThürKO mit Wirksamwerden der Bestandsänderung nur für den Rest der laufenden gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats für das Gebiet der aufgelösten Gemeinde die Ortsteilverfassung eingeführt ist. Endet die verbleibende Amtszeit des bisherigen Bürgermeisters der aufgelösten Gemeinde nach dem Ende der laufenden gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats, findet § 45 Abs. 8 Satz 2 ThürKO mit der Maßgabe Anwendung, dass der bisherige Bürgermeister der aufgelösten Gemeinde nur für die Dauer der laufenden gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsteilbürgermeister zu ernennen ist.

(4)

§ 45 Abs. 8 ThürKO findet für das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Hohes Kreuz keine Anwendung. Für den Rest der laufenden gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats besteht die Ortsteilverfassung der aufgelösten Gemeinde Hohes Kreuz fort.

(5)

Zwischen der Verwaltungsgemeinschaft "Leinetal" und der Stadt Heilbad Heiligenstadt als Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden Glasehausen und Hohes Kreuz hat eine Auseinandersetzung nach § 19 stattzufinden.

Das Landratsamt des Landkreises Eichsfeld führt als Rechtsaufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Strukturänderungen, die sein Gebiet betreffen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durch. Dieses findet vom 14. August bis zum 15. September 2023 statt.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 (ThürGNGG 2024, DS 7/8231) liegt

in der Zeit vom 14.08.2023 bis 15.09.2023 in der

Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“, Hauptstraße 73, Zimmer 103 (Hauptamt Frau Sippel) im OT Bodenrode:

Montag

08.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag

08.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

08.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag

08.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

08.00 bis 13.00 Uhr

und zu den Sprechzeiten des Bürgermeisters in der Gemeinde Reinholterode, Schulgasse 75, Reinholterode:

Mittwoch

17.00 bis 18.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohner der Stadt Heilbad Heiligenstadt mit den Ortsteilen Bernterode, Flinsberg, Günterode, Kalteneber und Rengelrode sind Anhörungsberechtigte.

Des Weiteren erhalten alle Anzuhörenden (Einwohnerschaft der Gemeinde Reinholterode) im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Gelegenheit, sich zu folgenden Fragen zu äußern:

Frage 1:

Wie bewerten Sie das Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 2:

Wie bewerten Sie die Ziele der freiwilligen Neugliederung von kreisangehörigen Gemeinden?

Frage 3:

Wie bewerten Sie die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 4:

Wie bewerten Sie die finanziellen Anreize zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 5:

Wie bewerten Sie die vorgesehene Verkürzung der Förderperiode um 2 Jahre?

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens 15.11802.001 an das Landratsamt des Landkreises Eichsfeld als Rechtsaufsichtsbehörde

Landratsamt Eichsfeld

- Kommunalaufsicht -

Friedensplatz 8

37308 Heilbad Heiligenstadt

zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag gerichtet werden.

Für Stellungnahmen, die nach dem 15. September 2023 eingehen, kann keine Berücksichtigung gewährleistet werden.

Hinweis - Datenschutz

Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und ausgewertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das besagte Ministerium speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter. Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen Daten wird auf die „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtages hingewiesen.

Das am 1. März 2019 in Kraft getretene Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (ThürBeteildokG) erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG genannten Angaben erfasst werden.

Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfahren zum o. g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG geforderten Informationen angeben. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann das Formblatt 2b zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG verwendet werden. Es ist auch der Information zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes als Anlage beigefügt und kann weiterhin unter:

https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-8231/

abgerufen werden. Für den Fall, dass eine Stellungnahme sensible Daten im Sinne von § 9 der Datenschutz-Grundverordnung enthält, wird auf Ziffer Ill des Informationsblatts sowie das Formblatt 2c für eine entsprechende Einwilligung in die Datenübermittlung hingewiesen.

Reinholterode, den 28.07.2023

gez. Senft

Bürgermeister