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Der Leinetalbote
Ausgabe 8/2024
Wahlinformationen
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Amtliche Bekanntmachungen

In allen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal fanden im Juni die gesetzlich vorgeschriebenen konstituierenden Sitzungen der am 26. Mai 2024 gewählten Gemeinderäte statt.

Neben organisatorischen Belangen zählt die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters (Beigeordneter) sowie die Entsendung von Gemeinderatsmitgliedern in die Gremien, in der die Gemeinde vertreten ist, zu den wichtigsten Tagesordnungspunkten der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl.

1. Die Vertreter der Bürgermeister - Beigeordnete

„Jede Gemeinde muss einen Beigeordneten haben; er ist Stellvertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung. Als Verhinderung gilt insbesondere die urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheit des Bürgermeisters und die Nichtbesetzung des Bürgermeisteramtes.“

„Die Beigeordneten sind Ehrenbeamte der Gemeinde; Ehrenamtliche Beigeordnete werden vom Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates gewählt…“, heißt es hierzu im § 32 der Thüringer Kommunalordnung.

Folgende Beigeordnete wurden in den Gemeinden der VG Leinetal gewählt.

2. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal in der Wahlperiode 2024 / 2029

„Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung verwaltet, soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist. …

Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus dem hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden und den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Den Vorsitz in der Gemeinschaftsversammlung führt der Gemeinschaftsvorsitzende. Vertreter der Mitgliedsgemeinden sind die Bürgermeister kraft Amtes und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied …“ heißt es hierzu im § 48 der Thüringern Kommunalordnung.

In den konstituierenden Sitzungen wurden folgende Vertreter der Gemeinden durch Beschluss in die Gemeinschaftsversammlung bestellt, die neben den Bürgermeistern nun diesem Gremium angehören.

In der ersten Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, die im Oktober stattfinden wird, wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte einen ehrenamtlich tätigen Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden.