Am 01. September findet die Wahl zum 9. Thüringer Landtag statt.
Zum Wahlverfahren sind Hinweise in der Wahlbekanntmachung gegeben, die im amtlichen Teil dieser Ausgabe des Amtsblattes veröffentlicht ist. Diese amtliche Bekanntmachung hängt auch an den dafür vorgesehenen Stellen in den Gemeinden und am Wahlsonntag in den Wahlräumen aus.
Die Wahlräume der 7 Urnenwahlbezirke unserer Verwaltungsgemeinschaft sind ebenfalls in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht.
Für jeden Wahlbezirk gibt es einen Wahlvorsteher:
| Wahlbezirk | Wahlvorsteher |
| 001 Bodenrode | Bgm. Gerald Weidemann |
| 002 Westhausen | Enrico Müller |
| 001 Geisleden | Thomas Fütterer |
| 001 Heuthen | Stephan Kruse |
| 001 Reinholterode | Bgm. Peter Senft |
| 001 Steinbach | Bgm. Gerd Rittmeier |
| 001 Wingerode | Bgm. Erhard Wehr |
| 9004 Briefwahlbezirk VG | Bianca Sippel |
Alle Stimmbezirke unserer Verwaltungsgemeinschaft gehören zum Wahlkreis 1 Eichsfeld I und erhalten einen amtlichen Stimmzettel für diesen Wahlkreis.
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
| a) | für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. |
| b) | für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
Der Wähler gibt
seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Ein Wahlberechtigter, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder der aus einem von ihm nicht zu vertretenen Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Wahlscheine können in allen Gemeinden oder direkt am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft in Bodenrode beantragt werden. Sie werden dem Antragsteller dann in der gesetzlich vorgesehenen Form zugestellt. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Zusätzlich besteht auch wieder die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen auf elektronischem Wege zu beantragen.
Der Wähler füllt hierzu den Wahlschein auf der Internetseite des Landeswahlleiters (www.wahlen.thueringen.de) aus und übersendet diesen auf elektronischem Wege an die Verwaltungsgemeinschaft Leinetal.
Wer im Besitz eines Wahlscheines ist, kann an der Wahl im Wege der Briefwahl teilnehmen. Der Briefwähler hat der Verwaltungsgemeinschaft /Gemeinde in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag
| 1. | seinen Wahlschein und |
| 2. | seinen Stimmzettel in einem besonderen verschlossenen Stimmzettelumschlag (rot) so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft/Gemeinde eingeht. |
Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der jeweiligen Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft abgegeben werden.
Alle Mitgliedsgemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft bilden einen gemeinsamen Briefwahlbezirk, den „Briefwahlbezirk 9004 - Bodenrode-Westhausen“.
Am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft in Bodenrode ist auch das Briefwahllokal eingerichtet. Hier werden die Briefwahlunterlagen ausgegeben bzw. versendet.
Man kann hier auch sofort im Rahmen der Briefwahl wählen.
Die erhaltene Wahlbenachrichtigungskarte ist ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
Am Wahlabend werden alle eingegangenen Wahlbriefe am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft von den Mitgliedern des Briefwahlvorstandes ausgezählt.
Das heißt, die Stimmen der Briefwahl gehen als Briefwahlergebnis insgesamt in das Wahlergebnis des Wahlkreises ein. Sie werden n i c h t den einzelnen Gemeinden zugerechnet.
• | Infratest dimap - Befragung für die ARD im Wahllokal in Bodenrode |
Die ARD wird in gewohnter Form ausführlich über die Landtagswahl in Thüringen berichten. Dabei erstellen die Institute die Prognosen und Hochrechnungen am 01.09.204 auf der Basis repräsentativer Stichproben von Wahlbezirken.
Zu den ausgesuchten Wahlbezirken für diese Befragungen zählt in unserem VG-Gebiet auch der Stimmbezirke 001 Bodenrode.
Der Ablauf am Wahltag in Bodenrode:
Nach ihrem Wahlgang werden die Wähler gebeten, einen kurzen Fragebogen auszufüllen.
Hierzu werden die aus dem Wahllokal kommenden Wähler nach der Stimmabgabe angesprochen. Die Befragung zur Wahl ist selbstverständlich freiwillig und anonym. Auf dem kurzen Fragebogen wird nach der aktuellen Wahlentscheidung und nach der Stimmabgabe bei der letzten Wahl gefragt. Daneben werden Alter, Geschlecht und andere sozialdemografische Merkmale sowie für die Wahlentscheidung ausschlaggebende Aspekte erhoben. Stündlich melden die Korrespondenten
telefonisch die Ergebnisse der Befragung in die Datenzentrale. Auf der Basis dieser Befragung entsteht die Prognose, die nach der Schließung der Wahllokale der Öffentlichkeit präsentiert wird. Die Schließung der Wahllokale werden die Hochrechnungen auf der Basis bereits vorliegenden Wahlbezirksergebnisse erstellt und von den Korrespondenten aus dem Wahlbezirk ins Studio übermittelt. Das Büro der Landeswahlleitung ist über die ausgewählten Wahlbezirke informiert. Es sprechen keine gesetzlichen Gegebenheiten gegen eine solche Nachwahlbefragung.
Das Institut Infratest dimap hofft auf das Verständnis der Wählerinnen und Wähler und bedanken sich schon vorab ganz herzlich für die Unterstützung.
Soweit noch einmal wichtige Hinweise.
Bitte beachten sie auch den Inhalt der Amtlichen Wahlbekanntmachung in dieser Ausgabe des Amtsblattes.