Die Gemeinde Reinholterode erlässt aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), die folgende, mit Beschluss Nr. 02 - 01/ 2024, vom Gemeinderat am 11. Juni 2024 beschlossene
5. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung
der Gemeinde Reinholterode
vom 08. Juli 2014
§ 1
Änderungen
Der § 12 - Öffentliche Bekanntmachungen Abs. 2 erhält nachfolgend neue Fassung:
§ 12
Öffentliche Bekanntmachungen
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderats werden durch Aushang am gemeindlichen Aushangkasten:
| am Standort: | Heimatstube |
| am Standort: | Kindertagesstätte |
bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln (Schaukästen) an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.
§ 2
Fortbestand
Alle anderen Festlegungen in der Hauptsatzung vom 08. Juli 2014 und deren Änderungen bleiben unverändert.
§ 3
Inkrafttreten
Die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Reinholterode vom 08. Juli 2014, tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
37308 Reinholterode, den 31. Juli 2024
Gemeinde Reinholterode
gez.
Senft — (- Dienstsiegel -)
Bürgermeister
Die vorstehende, von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld, mit Schreiben vom 18. Juli 2024, bestätigte
5. Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Reinholterode
wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Reinholterode i.d. derzeitig gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
37308 Reinholterode, den 31. Juli 2024
Gemeinde Reinholterode
gez.
Senft — (- Dienstsiegel -)
Bürgermeister