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Der Leinetalbote
Ausgabe 9/2024
Das Ordnungsamt informiert
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Das Ordnungsamt informiert

Feuerwerk erlaubt?

In den letzten Monaten haben wir sie häufiger gesehen, Feuerwerke. Dem Einen macht es Freude, dem Anderen ist es oft eine Belästigung. Ganz zu schweigen von unserer Umwelt.

Die Frage: wann darf ich ein privates Feuerwerk veranstalten und welche Vorschriften sind dabei zu beachten, wurde dem Ordnungsamt oft gestellt.

Private Feuerwerke sind solche, die von Personen veranstaltet werden, die nicht über einen sogenannten Erlaubnis- oder Befähigungsschein verfügen.

Das Abbrennen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr, nur im Freien verwendbar) dürfen von Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

Wollen Sie in der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember ein Kleinfeuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 abbrennen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese erhalten Sie beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV). Voraussetzungen für eine solche Genehmigung ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Genauere Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt der VG „Leinetal“ oder unter:

https://verbraucherschutz.thueringen.de/produktsicherheit/pyrotechnik