Aufgrund der unterschiedlichen Liegezeiten auf dem Friedhof (20 Jahre Gräber seit 2011 und 30 Jahre Grabanlagen vor 2011) hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung entschieden, dass die Liegezeit der älteren Grabanlagen bei Bedarf um 5 Jahre auf mindestens 25 Jahre verkürzt werden kann.
Das heißt, sollte jemand mit der Grabpflege eines älteren Grabes betraut sein und aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen dieses nicht mehr leisten können, kann auf Antrag eine vorzeitige Beräumung erfolgen.
Der Antrag ist in gewohnter Weise (wie auch für alle anderen Grabanlagen) formlos, mündlich oder schriftlich beim Bürgermeister zu stellen.
Eine weitere Unterschreitung der Liegezeit unter 25 Jahren ist nicht zulässig und kann nicht genehmigt werden!
Da es in der Vergangenheit Probleme bei der Beräumung der Grabanlagen gab, möchte ich noch einmal ausdrücklich auf die folgenden zu beachtende Punkte aufmerksam machen:
| • | Die Grabanlage ist vollständig zu beräumen, dazu zählen auch in der Erde befindliche Steine und Fundamente! (Sollten diese nicht beseitigt sein, wird die Entsorgung kostenpflichtig durch den Bauhof veranlasst und eine Gebühr von 100,00 € erhoben.) |
| • | Die Grabstelle ist ebenerdig zu begradigen, so dass keine Senken oder Kuhlen entstehen! |
| • | Nach erfolgter Beseitigung ist Frau Rhöse auf dem Ordnungsamt der VG-Leinetal unbedingt zu verständigen, so dass die Grabanlage aus dem Kataster gelöscht werden kann. |
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| Telefon: | 03606 5500-41 |
| Email: | k.rhoese@vg-leinetal.de |