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Der Leinetalbote
Ausgabe 9/2024
Wahlinformationen
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Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Gemeinde Geisleden

Der Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung

der Feststellung des Wahlergebnisses

Bei der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Geisleden

am 01. September 2024

wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

829

Zahl der Wähler:

629

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

(Stimmzettel)

19

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

(Stimmzettel)

610

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Eichsfeld, Kommunalaufsicht, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Geisleden, 02. September 2024

Thomas Fütterer