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Der Leinetalbote
Ausgabe 9/2026
Das Ordnungsamt informiert
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An alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Im Rahmen einer Überprüfung der Hundedaten hat das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“ festgestellt, dass einige der gemeldeten Hunde nach den vorliegenden Daten ein Alter erreicht haben müssten, das deutlich über der durchschnittlichen Lebenserwartung ihrer jeweiligen Rasse liegt.

Natürlich handelt es sich hierbei lediglich um statistische Vergleichswerte. Hunde können im Einzelfall auch ein deutlich höheres Alter erreichen.

Dennoch bitten wir Sie zu prüfen, ob der ursprünglich angemeldete Hund noch lebt oder ob inzwischen ein anderer Hund gehalten wird. Da die Hundesteuer in vielen Fällen weiterhin gezahlt wird, besteht die Möglichkeit, dass ein Halterwechsel des Tieres bislang nicht gemeldet wurde.

Falls Ihr ursprünglich angemeldeter Hund verstorben ist und Sie inzwischen einen neuen Hund halten, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Der verstorbene Hund muss bei der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“ abgemeldet werden.
  • Der neu gehaltene Hund ist anzumelden.
  • Für die Anmeldung eines neuen Hundes sind ein Nachweis über die Kennzeichnung mit einem fälschungssicheren, elektronisch lesbaren Mikrochip nach ISO-Standard sowie der Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich (§ 2 Abs. 4 und 5 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren).
  • Außerdem muss die Hundesteuer für den verstorbenen Hund beendet und für den neu gehaltenen Hund neu angemeldet werden.

Die erforderlichen Formulare erhalten Sie beim Ordnungsamt oder auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“ unter:

https://vg-leinetal.de/formulare/

Oder Sie nutzen folgenden QR-Code.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und die rechtzeitige Aktualisierung Ihrer Daten.