Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner gemäß § 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Knopp-Labach vom 07.12.2023

Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung

1. Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO

Ortsbürgermeister Ralph Schneider informiert auf Nachfrage aus einer vergangenen Sitzung über die geplante Anschaffung von 2 Defibrillatoren für die Ortsgemeinde, die noch in diesem Jahr installiert werden sollen. Ein Standort im Freien wird grundsätzlich favorisiert, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten. Für den Ortsteil Knopp soll die Verbandsgemeinde angefragt werden, ob eine Anbringung am Feuerwehrhaus möglich ist.

Weiterhin wird mitgeteilt, dass mit den Arbeiten am Friedhof im Ortsteil Knopp zeitnah begonnen werden soll.

2. Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen;

hier: Beratung und Beschlussfassung über den Erlass

a) der Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen

b) einer Verschonungssatzung

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen angenommen. Die Satzung wird zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt insoweit für den Geltungsbereich der Satzung über die wiederkehrenden Beiträge die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom 08.07.1996 der Ortsgemeinde Knopp-Labach außer Kraft. Die vorgeschlagenen Abrechnungseinheiten "Knopp" und "Labach" werden angenommen. Der Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheiten "Knopp" und "Labach" wird auf 30% festgesetzt. Der Verschonungssatzung wurde zugestimmt.

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Freiflächen-Photovoltaikanlage in Knopp-Labach;

hier: Beratung und Entscheidung über

a) Die Festlegung des Geltungsbereiches der Anlage

b) den Aufstellungsbeschluss des Vorhabens

c) die weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat hat mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wie folgt beschlossen:

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes zur Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Knopp-Labach wird gem. § 2 BauGB gefasst. Es wird ein Sondergebiet für Photovoltaikanlagen im Sinne von § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen.

Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

1. Vertragsangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat hat in einer Vertragsangelegenheit beraten und Beschluss gefasst.

Knopp-Labach, den 19.12.2023
gez. Ralph Schneider, Ortsbürgermeister