Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner gemäß § 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hettenhausen vom 29.11.2023

Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung

1. Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen;

hier: Beratung und Beschlussfassung über den Erlass

a)

der Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen

b)

einer Verschonungssatzung

Der Gemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:

a)

Die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen wird angenommen. Die Satzung wird zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt insoweit für den Geltungsbereich der Satzung über die wiederkehrenden Beiträge die Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) vom 26.02.2007 der Ortsgemeinde Hettenhausen außer Kraft.

Die vorgeschlagene Abrechnungseinheit "Hettenhausen" wird angenommen.

Der Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit "Hettenhausen" wird auf 30 % festgesetzt.

b)

Der Verschonungssatzung wird zugestimmt.

2. Verkehrsrechtliche Anordnung im Bereich des Wendehammers der Ilsbachstraße sowie der "Waldstraße";

hier: Beratung und Beschlussfassung über das Aufstellen einer entsprechenden Beschilderung (eingeschränktes Halteverbot)

im Bereich der beiden Wendehämmer sowie anschließende Bekanntgabe im Mitteilungblatt

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen im Bereich der beiden Wendehämmer eine entsprechende Beschilderung (eingeschränktes Halteverbot) aufzustellen.

Hettenhausen, den 13.12.2023
gez. Dieter Bastian, Erster Ortsbeigeordneter