Die Beschlüsse über die öffentlichen Tagesordnungspunkte:
1. | Satzung über die Erhaltung und Gestaltung des Ortskerns |
hier: Beratung und Entscheidung über die Zustimmung zu einer Abweichung von der Sanierungssatzung | |
nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte: | |
1. | Grundstücksangelegenheit |
2. | Grundstücksangelegenheit |
3. | Grundstücksangelegenheiten |
werden im Wege des Umlaufverfahrens gemäß § 35 Abs. 3 GemO gefasst.