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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Ortsübliche Bekanntmachungüber die öffentliche Bekanntgabeder Aktualisierung des Liegenschaftskatastersin der Gemeinde Wallhalben

über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Wallhalben

In der Gemarkung Wallhalben, Flur 0, Flurstück 236/12, Lagebezeichnung „WALLHALBE“, Eigentümer-Eintrag „Die Anlieger“, wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass der Übernahme einer Sonderung, Aktenzeichen SO 19287/2023, aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekanntgegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 23.03.2023 bis 24.04.2023 beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, Dienstort Pirmasens, ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 8.00 - 15.00 Uhr, Freitag 8.00 - 13.00 Uhr, Termine nach Vereinbarung) eingesehen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und der Fortführungsnachweis können auch im Internet unter https://vermka-westpfalz.rlp.de eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die im Fortführungsnachweis enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Versandart nach §5, Absatz 5, des De-Mail-Gesetzes)

oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, Dienstort Pirmasens, Bahnhofstraße 24, 66953 Pirmasens, oder Dienstort Kusel, Bahnhofstraße 59, 66869 Kusel erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz finden Sie unter https://vermka-westpfalz.rlp.de

gez. Uwe Urschel

Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz