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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Unterrichtung der Einwohner

gemäß § 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Sickingerhöhe-Wallhalbtal vom 20.11.2024


Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung


  1. Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung

Der geschäftsführende Verbandsvorsteher Patrick Sema verpflichtete die Vertreter der Verbandsversammlung per Handschlag.


  1. Wahl und Ernennung des Verbandsvorstehers sowie des stellvertretenden Verbandsvorstehers; Vereidigung und Einführung in das Amt

Herr Patrick Sema wurde einstimmig zum Verbandsvorsteher und Herr Felix Leidecker zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt.


  1. Festsetzung der Sitzungsgelder der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen, dass weiterhin ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 € an die Mitglieder gezahlt werden soll.


  1. Bildung eines Werksausschusses und Wahl der Ausschussmitglieder

Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen, dass die Besetzung des Werksausschusses per Vorschlagsliste identisch mit der Liste der Mitglieder und Stellvertreter der Verbandsversammlung gewählt wird.


  1. Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz;

hier: Vorlage des Zwischenberichtes zum 30.09.2024

Der Verbandsversammlung wurde der Zwischenbericht zum 30.9.2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.


  1. Erlass der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan, Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm für das Jahr 2025

Die Verbandsversammlung hat einstimmig die vorgelegte Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025, sowie den Wirtschaftsplan, Stellenplan, Finanzplan und das Investitionsprogramm beschlossen.

Der Erfolgsplan sieht insgesamt Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 1.827.400,- EUR bei einem ausgeglichenen Jahresergebnis vor.

Der Vermögensplan schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.175.000,- EUR ab. Eine Darlehensaufnahme wird in Höhe von 1.289.100,- EUR veranschlagt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,- EUR festgesetzt.

Die Benutzungsgebühr für den Wasserverbrauch wird um 9 Cent erhöht und auf 1,48 EUR je m³ Frischwasserbezug zzgl. 7% MwSt. festgesetzt.

Die Grundgebühr wird nach der Größe des eingebauten Wasserzählers berechnet. Zum Ausgleich des Erfolgsplanes werden die Grundgebühren (außer Verbundzähler) ab dem 01.01.2025 um 12 EUR (netto) jährlich gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Die Grundgebühr für den kleinsten Wasserzähler Q 3 = 4 beträgt 96 EUR zzgl. 7% MwSt. Der Wasserzähler Q 3 = 10 kostet 108 EUR zzgl. 7% MwSt. im Jahr. Die Zählergröße Q 3 = 16 kostet ab dem 01.01.2025 jährlich 120 EUR zzgl. 7% MwSt. Für den Zähler Q 3 = 25 beträgt die jährliche Grundgebühr 132 EUR zzgl. 7% MwSt. Die Zählergröße Q 3 = 63 kostet 396 EUR zzgl. 7% MwSt. im Jahr. Die Zählergröße Q 3 = 100 kostet 432 EUR zzgl. 7% MwSt. im Jahr. Der Verbundwasserzähler in einer Größe von 60 m³ kostet 756 EUR zzgl. MwSt. im Jahr. Die Leihgebühr für den Standrohrzähler beträgt 25 EUR je angefangener Woche zzgl. 7 % MwSt. Die Kaution beträgt 400 EUR zzgl. 7 % MwSt.


  1. Darlehensangelegenheit

Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen, das Darlehen in Höhe von 1.441.000,- EUR als Annuitätendarlehen mit einer 30-jährigen Laufzeit bei einem Zinssatz von 2,95 % für 10 Jahre Zinsbindung bei der Sparkasse Südwestpfalz aufzunehmen.


  1. Vollzug der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Sickingerhöhe-Wallhalbtal vom 14.02.2022;

hier: Beratung und Entscheidung über einen Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang in der Ortsgemeinde Höheinöd

Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen, einem Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung des Grundstückes Matzenbergstraße 16a, Höheinöd, Flurstück 4629/3, Gemarkung Höheinöd gemäß § 8 der Allg. Wasserversorgungssatzung zu entsprechen. Die Teilbefreiung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

Thaleischweiler-Fröschen, den 13.01.2025
gez. Patrick Sema, Verbandsvorsteher