Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung
1. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);
hier: Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2023
Der Gemeinderat beschloss mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, die Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festzusetzen:
| • Grundsteuer A | = 345 v.H. |
| • Grundsteuer B | = 465 v.H. |
| • Gewerbesteuer | = 380 v.H. |
2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan "Hinter den Hofgärten"
| hier: | a) Übertragung der Befugnis zur Durchführung einer vereinfachten Umlegung |
| b) Beauftragung der für das vereinfachte Umlegungsverfahren erforderlichen Vermessungsarbeiten |
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig:
- Die Gemeinde Krähenberg überträgt dem Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz die Befugnis zur Durchführung einer vereinfachten Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBI. S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung, für die Umsetzung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes "Hinter den Hofgärten (1. BA)" Gemarkung Krähenberg, entsprechend der in der Vereinbarung festgelegten Regularien.
- Die Gemeinde Krähenberg beauftragt das Vermessungsbüro Littig aus Pirmasens mit der Durchführung der für das vereinfachte Umlegungsverfahren erforderlichen vermessungstechnischen Arbeiten sowie der Fertigung eines Aufteilungsentwurfes in Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz.
3. Straßenausbaubeiträge in der Ortsgemeinde Krähenberg
hier: Beratung und Entscheidung über die Umstellung des z. Zt. gültigen Beitragssystems "Einmalbeitrag" auf "wiederkehrende Straßenausbaubeiträge", unter Berücksichtigung der Gesetzesänderung vom 08.05.2020
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, das zurzeit gültige Beitragssystem "Einmalbeitrag" auf "wiederkehrende Straßenausbaubeiträge" im Jahre 2023 umzustellen.
Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung der neuen Satzung und der Anforderung der Ausgleichszahlung von 5 Euro pro Einwohner beauftragt.
Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat hat in Grundstücksangelegenheiten Beschluss gefasst.