Vollzug der Gemeindeordnung (Gem0);
hier: Satzung vom 19.02.2024 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Maßweiler vom 09.05.2018
Der Gemeinderat von Maßweiler hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2, Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen:
Satzung vom 19.02.2024
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Maßweiler vom 09.05.2018
Der vollständige Wortlaut der Satzung ist nachfolgend in der heutigen Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt und wird damit öffentlich bekannt gemacht.
Satzung
vom 19.02.2024
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde vom 09.05.2018
Der Gemeinderat von Maßweiler hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2, Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen:
In §1, Allgemeines wird die Nr. 2) wie folgt geändert:
Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
Anlage 2 entfällt.
Aufgrund der Nr. V., „Ausheben und Schließen der Gräber“, wird diese Anlage nicht benötigt.
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 24 Abs. 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht wenn
oder
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.