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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Maßweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 24.02.2025

Die am 28.03.2024 vom Ortsgemeinderat Maßweiler beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Maßweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurde mit Schreiben vom 24.02.2025 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz stattsaufsichtlich genehmigt.


Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (GemO) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:


Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden


1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

+1.965.097,00

+2.046.797,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-1.906.984,00

-1.966.224,00

der Jahresüberschuss auf

58.113,00

80.573,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten beträgt für das Haushaltsjahr 2025 1.081.953,02 € und für das Haushaltsjahr 2026 1.169.394,02 €.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

Die Steuerhebesätze werden aufgrund der Hebesatzsatzung vom 21.01.2025 in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch dargestellt.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022:  —  1.934.507,94 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023:  —  1.947.618,94 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024:  —  1.965.349,94Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025:  —  2.023.462,94 Euro

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.


Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben,den
gez.
Semmet, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

  1. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.


Thaleischweiler-Fröschen, den 04.03.2025
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Maßweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 14.03.2025 bis einschl. Freitag, den 21.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, ausliegt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 5 EG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260) eingesehen werden.


[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.