Mitte April dieses Jahres werden den Hundehaltern in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 zugestellt. Nach § 3 Abs. 1 der jeweiligen Ortssatzung über die Erhebung von Hundesteuer, ist der Hundehalter verpflichtet, seinen Hund (seine Hunde) bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden.
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Die Hundehalter, welche ihrer Anzeigepflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, bitten wir bis zum 08. April 2026 ihre Hundesteuer-Anmeldung vorzunehmen. Verwenden Sie hierzu das abgedruckte Anmeldeformular.
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Sofern Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen, kann dieses Versäumnis gem. § 12 der jeweiligen Hundesteuersatzung i. V. mit § 24 Abs. 5 Gemeindeordnung mit einer Geldbuße geahndet werden.