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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Entgeltverzeichnis Spielscheune ab 01.01.2023

Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die Anpassung der nachfolgenden Entgeltsatzung beschlossen:

Entgeltverzeichnis

der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen

für die Nutzung der Spielscheune,

Hauptstraße 1, Thaleischweiler-Fröschen

vom 31.01.2023

Für die Nutzung der Spielscheune in der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen gelten ab dem 01.01.2023 folgende Entgeltsätze bzw. Zusatzvereinbarungen:

1. Benutzung durch Vereine, Kindergartengruppen, Grundschulklassen und Privatpersonen

Die Miete für die Benutzung der Spielscheune, beträgt:

  • Kindergartengruppe  —  1,50 € / Kind
  • Grundschulklassen  —  1,50 € / Kind
  • Einzelkinder  —  1,50 € / Kind
  • Kindergeburtstag  —  75,00 €
  • Kindergeburtstag (Auswärtige) —  100,00 €

Der Besuch von Kindergruppen aus der KITA Thaleischweiler-Fröschen ist frei.

Kinder bis 3 Jahre haben freien Eintritt.

Die Personenzahl der Besucher ist auf 25 Kinder begrenzt.

Die maximale Mietzeit ist auf 5 Stunden/Tag begrenzt.

2. Fälligkeit

Das Entgelt ist zu Beginn des Besuches bzw. bei Anmietung der Räumlichkeiten in bar an die Beauftragten der Ortsgemeinde zu entrichten.

Thaleischweiler-Fröschen, den 31.01.2023
gez. Thomas Peifer, Ortsbürgermeister