Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die Anpassung der nachfolgenden Entgeltsatzung beschlossen:
Hauptstraße 1, Thaleischweiler-Fröschen
vom 31.01.2023
Für die Nutzung der Spielscheune in der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen gelten ab dem 01.01.2023 folgende Entgeltsätze bzw. Zusatzvereinbarungen:
1. Benutzung durch Vereine, Kindergartengruppen, Grundschulklassen und Privatpersonen
Die Miete für die Benutzung der Spielscheune, beträgt:
Der Besuch von Kindergruppen aus der KITA Thaleischweiler-Fröschen ist frei.
Kinder bis 3 Jahre haben freien Eintritt.
Die Personenzahl der Besucher ist auf 25 Kinder begrenzt.
Die maximale Mietzeit ist auf 5 Stunden/Tag begrenzt.
2. Fälligkeit
Das Entgelt ist zu Beginn des Besuches bzw. bei Anmietung der Räumlichkeiten in bar an die Beauftragten der Ortsgemeinde zu entrichten.