Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 12/2024
Seite 3
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweis zur Fälligkeit von Abgaben am 15.03.2024

Die Verbandsgemeindekasse Thaleischweiler-Wallhalben macht darauf aufmerksam, dass am 15.03.2024 folgende Abgaben zur Zahlung fällig sind:

  • Grundsteuern
  • Verbrauchsgebühren (Wasser / Kanal)
  • Gewerbesteuern

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitten wir die jeweils fälligen Beträge bis spätestens 29.03.2024 auf das Konto der Verbandsgemeindekasse

DE25 5425 0010 0000 0002 73

unter Angabe der Bürgernummer / Buchungsnummer

zu überweisen.

Die Angabe der korrekten Bürgernummer / Buchungsnummer ist dringend erforderlich, da nur so eine ordnungsgemäße Verbuchung erfolgen kann.

Nach diesem Termin werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens beigetrieben.

Ihre Verbandsgemeindekasse