Die am 24.02.2025 vom Ortsgemeinderat Rieschweiler-Mühlbach beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurde mit Schreiben vom 05.03.2025 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz staatsaufsichtlich geprüft. Eine staatsaufsichtliche Genehmigung war nicht erforderlich.
Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | +3.867.812,00 | +3.956.213,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -3.931.237,00 | -3.939.749,00 |
| der Jahresfehlbetrag/- Überschuss auf | -63.425,00 | +16.464,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | 2025 | 2026 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | +10.733,00 | +88.248,00 |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | +307.955,00 | +88.500,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.019.300,00 | -239.000,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.711.345,00 | -150.500,00 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | +1.700.612,00 | +62.252,00 |
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0,00 | 0,00 |
| verzinste Kredite auf | 0,00 | 0,00 |
| zusammen auf | 0,00 | 0,00 |
Kredite zur Liquiditätssicherung werden keine beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 380 v.H. | 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung | 2025 | 2026 |
| für den ersten Hund | 42,00 | 42,00 |
| für den zweiten Hund | 60,00 | 60,00 |
| für jeden weiteren Hund | 90,00 | 90,00 |
| nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde) | 2025 | 2026 |
| für den ersten gefährlichen Hund | 144,00 | 144,00 |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 216,00 | 216,00 |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 480,00 | 480,00 |
Die Steuerhebesätze werden aufgrund der Hebesatzsatzung vom 10.10.2024 in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch dargestellt.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[1] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 |
| Wirtschaftswegebeitrag | 15,00 €/ha | 15,00 €/ha |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022: | 5.371.760,96 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023: | 5.324.810,96 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024: | 5.320.568,96 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025: | 5.257.143,96 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.
Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.
HINWEIS:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der
Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
oder
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Thaleischweiler-Fröschen, den 12.03.2025
Sema, Bürgermeister
Offenlegungshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 21.03.2025 bis einschl. Freitag, den 28.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, ausliegt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 5 EG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260) eingesehen werden.