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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Einsichtnahme und der Möglichkeit der Einbringung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung nach § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Gemeinde Schauerberg für das Haushaltsjahr 2025 wurde an den Gemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet. Dieser Entwurf liegt gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 20.03.2025 bis 03.04.2025, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 5 des Rathauses der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 06334 441 260 oder per Mail an tobias.weis@vgtw.de

Während dieser Zeit können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner bei der Verwaltung, Sachgebiet Haushaltsplanung, eingebracht werden. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung die Haushaltssatzung mit Plan und den Anlagen beschließen.

Eichert, Ortsbürgermeister