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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Einsichtnahme und der Möglichkeit der Einbringung von Vorschlägen zur 1. Nachtrags-haushaltssatzung nach § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Gemeinde Maßweiler für das Haushaltsjahr 2024 wurde an den Gemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet. Dieser Entwurf liegt gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 29.03.2024 bis 11.04.2024, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 5 des Rathauses der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Zeit können Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtrags-haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner bei der Verwaltung, Sachgebiet Haushaltsplanung, eingebracht werden. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan und den Anlagen beschließen.

Semmet, Ortsbürgermeister