Mitte April dieses Jahres werden den Hundehaltern in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 zugestellt. Nach § 3 Abs. 1 der jeweiligen Ortssatzung über die Erhebung von Hundesteuer, ist der Hundehalter verpflichtet, seinen Hund (seine Hunde) bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden.
Die Hundehalter, welche ihrer Anzeigepflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, bitten wir bis zum 04. April 2024 ihre Hundesteuer-Anmeldung vorzunehmen. Verwenden Sie hierzu das abgedruckte Anmeldeformular.
Sofern Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen, kann dieses Versäumnis gem. § 12 der jeweiligen Hundesteuersatzung i. V. mit § 24 Abs. 5 Gemeindeordnung mit einer Geldbuße geahndet werden.