Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Widmung öffentlicher Straßen (§§ 1, 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die straßenrechtliche Widmung der Straßen „Am Rübenberg“ und „Feldstraße“ in Thaleischweiler-Fröschen für den öffentlichen Verkehr ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzerarten und Benutzerkreise beschlossen, die hiermit gemäß §§ 1, 36 Abs. 3 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Straße „Am Rübenberg“ (grün markiert) mit der Plan-Nr. 665/2 hat eine Länge von ca. 307 Metern. Sie beginnt an der Einmündung in die Feldstraße und endet mit dem Wendehammer, der an die Grundstücke mit den Plan-Nrn. 750/1, 772/2, 772/1, 754/1 und 754/2 angrenzt.

Die Straße „Feldstraße“ (blau markiert) mit der Plan-Nr. 665/1 hat eine Länge von ca. 490 Metern. Sie beginnt an der Einmündung in die Höheinöder Straße und endet mit dem Wendehammer, der an die Grundstücke mit den Plan-Nrn. 772/7, 772/6, 772/5, 772/4 und 772/3 angrenzt.

Neben den beiden Gemeindestraßen sollen auch die Wege (gelb markiert) nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für die Benutzung durch den öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet werden. Die Flächen weisen eine Länge von ca. 93 Meter und ca. 17 Meter auf. Ein weiterer Weg (rot markiert) soll auf einer Länge von ca. 72 Metern dem öffentlichen Fußgängerverkehr und dem Anliegerverkehr gewidmet werden.

Einsichtnahme

Die Widmungsunterlagen können einen Monat nach öffentlicher Bekanntmachung während den Dienststunden

Montag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstraße 52 in 66987 Thaleischweiler-Fröschen im kleinen Sitzungssaal eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstraße 52 in 66987 Thaleischweiler-Fröschen, schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Soweit die E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist, kann diese nur über die E-Mail-Adresse vgthal@poststelle.rlp.de entgegengenommen werden.

Peifer, Ortsbürgermeister