Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben weist alle Hundehalter im Verbandsgemeindegebiet darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den Kot ihrer Tiere auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen unverzüglich zu beseitigen.
Es häufen sich die Beschwerden, dass Hunde herrenlos durch die Orte streunen und ihr „Geschäft“ ungestört auf Gehwege oder fremde Grundstücke machen. Dies führt zu Verschmutzungen der Gehwegen und Plätzen und zu Verärgerungen der Grundstückseigentümer.
Oftmals ist aber auch zu beobachten, dass Hunde angeleint im Ort ausgeführt werden um ihre Notdurft zu verrichten, ohne dass sich der Hundehalter/die Hundehalterin um die liegengebliebene „Hinterlassenschaft“ kümmert.
Beschwerden kommen auch von Landwirten, dass viele Hunde, die auf den Wirtschaftswegen ausgeführt werden, einfach auf den Wiesen ihren Kot hinterlassen. Diese Verunreinigungen machen das Gras für das Nutzvieh ungenießbar und können zu Fehlgeburten führen bzw. sogar tödliche Krankheiten hervorrufen.
Diese Verhaltensweisen sind unverantwortlich und führen zu Unmut und Ärgernis in der Bevölkerung.
Deshalb ergeht nochmals, unter Hinweis auf die bestehende Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde, die Aufforderung an alle Hundehalter, ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Dorf laufen zu lassen und die Hinterlassenschaften zu entsorgen.
Zuwiderhandlungen können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben.