Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Winterbach und Niederhausen werden hiermit zu der Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 24.04.2024, 20:00 Uhr, in das Restaurant „Zum Hannes“, in Winterbach-Niederhausen, eingeladen.
Die Versammlung ist nicht öffentlich.
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer im Bereich der Jagdbezirke Winterbach und Niederhausen, nach Maßgabe der Grundflächenverzeichnisse, an. Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, sind insofern nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft.
Die Grundflächenverzeichnisse können ab 10.04.2024 bis zum Versammlungsbeginn beim Schriftführer Hans Schneble, Zweibrücker Str. 13, 66484 Winterbach, Tel 06337 350, eingesehen werden. Eventuelle Veränderungen müssen, mit den üblichen Dokumenten, nachgewiesen werden, um anerkannt zu werden. Mit Versammlungsbeginn gilt das vorliegende Grundflächenverzeichnis als anerkannt.
Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der, bei der Beschlussfassung, anwesenden und vertretenen Grundflächen.
Jagdgenossen können sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine des Vertretenen im ständigen Dienst beschäftigten Person oder einem derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen, aufgrund schriftlicher Vollmacht, vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig.
Tagesordnung: