Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Reifenberg hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In den Hanfstücken“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 21.02.2024 beschlossen. Demnach sollen Flachdächer auf dem Grundstück Pl.-Nr. 585/13 zulässig sein. Ebenfalls wurde das Baufenster zur Straße hin geringfügig erweitert. Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und künftige Bauvorhaben fügen sich besser in die Umgebung ein.
Die vereinfachte Änderung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 -Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 08:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 16:00 Uhr |
| mittwochs | 08:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 18:00 Uhr |
| donnerstags |
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| 14:00 – 16:00 Uhr |
| freitags | 08:30 – 12:00 Uhr |
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einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.