1. Grundschule Maßweiler; Sanierungsmaßnahmen
hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe nach VOB/A für die
a) Malerarbeiten
b) Innentüren
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Leistungen für das Gewerk "Malerarbeiten" am Projekt "Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule Maßweiler" an die Firma Thomas GmbH aus Schopp zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 22.073,01 € brutto zu vergeben.
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Leistungen für das Gewerk "Innentüren" am Projekt "Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule Maßweiler" an die Firma Brandstetter aus Weselberg zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 35.731,06 € brutto zu vergeben.
2. Feuerwehrgerätehaus Wallhalben; Umbau und Erweiterung
hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) - Heizung-, Lüftung-, Sanitär
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:
Bürgermeister Patrick Sema wird, im Benehmen mit den Beigeordneten, die Bevollmächtigung zur Erteilung des Auftrages für die Planungsleistungen "Technische Gebäudeausrüstung" am Projekt "Umbau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Wallhalben" an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt.
3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
24. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Rieschweiler;
hier: Beratung und Entscheidung über
a) Die Annahme des Planentwurfes
b) die Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
c) die weitere Vorgehensweise
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:
| 1. | Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB werden hiermit abgewogen und beschlossen. Die Belange wurden in die bereits vorliegende Planung eingearbeitet. |
| 2. | Der aktuelle Planentwurf wird angenommen. |
| 3. | Die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit eingeleitet. |
4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
27. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Weselberg
hier: Beratung und Entscheidung über
a) Die Annahme des Planentwurfes
b) die Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
c) die weitere Vorgehensweise
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:
| 1. | Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB werden hiermit abgewogen und beschlossen. Die Belange wurden in die bereits vorliegende Planung eingearbeitet. |
| 2. | Der aktuelle Planentwurf wird angenommen. |
| 3. | Die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit eingeleitet. |
5. Geschäftsbereich Brand- Zivil- und Katastrophenschutz
hier: Pfingsthochwasser und Beschaffung von Einsatzmaterial
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Einsatzmaterial zu Position 1 (Rollcontainer, der komplett mit Aggregat, Pumpe und Wassersauger ausgestattet ist) und Position 2 (Zusätzlicher Stromerzeuger um die stärkeren Pumpen zu versorgen) im gesamten beschafft wird.
6. Geschäftsbereich Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
Bedarfs- und Organisationsplan der Feuerwehr; Grundsatzbeschluss zur externen Vergabe
Der Verbandgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Notwendigkeit zur Beauftragung eines externen Beraters anerkannt wird und die Auftragsvergabe im Rahmen des Vergaberechtes auf den Beigeordneten Martin Eichert übertragen wird. Ein entsprechender Sachstandsbericht ist dem Verbandsgemeinderat dann vorzulegen.
7. Einführung des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V)
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig die Einführung des TV-V für das technische Betriebspersonal beschlossen. Der Kommunale Arbeitgeberverband wird mit der Verhandlung und dem Abschluss des erforderlichen Bezirkstarifvertrages zum 01.01.2025 beauftragt.
8. Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbeitung;
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Zweckvereinbarung
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Aufgabenübertragung auf die Zidkor entsprechend erfolgen soll. Der Bürgermeister wird entsprechend ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu abzuschließen.
1. Grundstücksangelegenheiten
Der Verbandsgemeinderat hat in einer Grundstücksangelegenheit beraten und Beschluss gefasst.
2. Finanz- und Stiftungsangelegenheiten
Der Verbandsgemeinderat hat in einer Finanz- und Stiftungsangelegenheit beraten und Beschluss gefasst.
3. Vertragsangelegenheiten
Der Verbandsgemeinderat hat in einer Vertragsangelegenheit beraten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.