1. Neubau einer Kindertagesstätte mit Hort
hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe nach VOB/A der
a) Heizungsarbeiten
b)Lüftungsarbeiten
c) Sanitärarbeiten
d) Elektroarbeiten
e) Estricharbeiten
f) Verputzarbeiten
a) Die Leistungen für das Gewerk "Heizungsarbeiten" an der Baumaßnahme "Neubau einer Kindertagesstätte mit Hort" in Weselberg werden an die Firma F & B Heizungstechnik GmbH aus 66497 Contwig, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 286.612,36 EUR vergeben.
b) Das Gewerk "Lüftungsanlage" an der Baumaßnahme "Neubau einer Kindertagesstätte mit Hort" in Weselberg werden an die Firma BVT Bellmann GmbH aus 66763 Dillingen, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 257.555,06 EUR vergeben.
c) Das Gewerk "Sanitär" an der Baumaßnahme "Neubau einer Kindertagesstätte mit Hort" in Weselberg werden an die Firma F & B Heizungstechnik GmbH aus 66497 Contwig, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 221.993,77 EUR vergeben.
d) Das Gewerk "Elektroarbeiten" an der Baumaßnahme "Neubau einer Kindertagesstätte mit Hort" in Weselberg werden an die Firma Wieland & Schulz GmbH aus 67688 Rodenbach, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 459.514,98 EUR vergeben.
e) Das Gewerk "Estricharbeiten" an der Baumaßnahme "Neubau einer Kindertagesstätte mit Hort" in Weselberg werden an die Firma FBS GmbH aus 66663 Merzig, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 17.451,35 EUR vergeben.
f) Das Gewerk "Verputzarbeiten" an der Baumaßnahme "Neubau einer Kindertagesstätte mit Hort" in Weselberg werden an die Firma Yasin Bauausführung GmbH aus 13355 Berlin, zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 132.635,34 EUR vergeben.
2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Rößborn“
hier: Beratung und Entscheidung über
| a) | die Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung |
| b) | Die Annahme des Planentwurfes |
| c) | die weitere Vorgehensweise |
a) Der Gemeinderat Weselberg nimmt den Planentwurf mit folgenden Änderungen an:
1. die max. Höhe der Gebäude wird auf 10m erhöht.
2. Der Mindestabstand von Garagen und Carports zur Straße hin wird auf 6m erhöht.
b) Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurden abgewogen und mehrheitlich beschlossen. Die Belange wurden in die bereits vorliegende Planung eingearbeitet.
c) Der Gemeinderat beschließt, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 2 wird eingeleitet.
3. Vollzug des Baugesetzbuches(BauGB); Bebauungsplan „Hermersberger Straße“
hier: Beratung und Entscheidung über
| a) | Die Annahme des Planentwurfes |
| b) | die Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung |
| c) | die weitere Vorgehensweise |
a) Der Gemeinderat beschließt den aktuellen Planentwurf anzunehmen.
b) Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurden abgewogen und beschlossen. Die Belange wurden in die bereits vorliegende Planung eingearbeitet.
c) Der Gemeinderat beschließt, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird einzuleiten.
Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung
1. Vertragsangelegenheiten
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Vertrag zu.
2. Vertragsangelegenheiten
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Vertrag zu.
3. Vertragsangelegenheiten
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Vertrag zu.