Die Verbandsgemeindekasse Thaleischweiler-Wallhalben macht darauf aufmerksam, dass am 15.03.2026 folgende Abgaben zur Zahlung fällig waren:
• Grundsteuern
• Verbrauchsgebühren (Wasser / Kanal)
• Gewerbesteuern
• Wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen
Die Zahlungspflichtigen, die sich mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) öffentlich gemahnt.
Die zum Fälligkeitstag offenen Rückstände sind spätestens eine Woche nach Veröffentlichung an die Verbandsgemeindekasse auf folgendes Konto
DE25 5425 0010 0000 0002 73
unter Angabe der Bürgernummer / Buchungsnummer
zu überweisen.
Die Angabe der korrekten Bürgernummer / Buchungsnummer ist dringend erforderlich, da nur so eine ordnungsgemäße Verbuchung erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass mit der Steuernummer des
Finanzamtes (735/….) keine Zuordnung bei der Verbuchung möglich ist.
Die Forderungen können ebenso an unserem Kassenautomaten im Rathaus Thaleischweiler-Fröschen bar, per EC Zahlung oder mittels des auf den Bescheiden aufgedruckten QR-Codes beglichen werden.
Nach diesem Termin werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem LVwVG beigetrieben.
Ihre Verbandsgemeindekasse