Änderung der Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortbürgermeisters
Aufgrund des § 59 Abs. 1 und 2 KWG (Kommunalwahlgesetz) wird die Bekanntmachung vom 29.02.2024 (Mitteilungsblatt Ausgabe Nr. 9/2024) bezüglich der Gliederungsnummer IV. wie folgt geändert:
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Wahlleiter Herrn Martin Eichert, Hauptstraße 21, 66919 Schauerberg oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen, Zimmer 30, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter (Erster Beigeordneter) Herrn Hans Kessler, Ringstraße 3, 66919 Schauerberg oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen, Zimmer 30, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 22. April 2024, 18:00 Uhr ab.
Schauerberg, den 11.04.2024