Änderung der Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortbürgermeisters
Aufgrund des § 59 Abs. 1 und 2 KWG (Kommunalwahlgesetz) wird die Bekanntmachung vom 29.02.2024 (Mitteilungsblatt Ausgabe Nr. 9/2024) bezüglich der Gliederungsnummer IV. wie folgt geändert:
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Wahlleiter Herrn Peter Roschy, Birkenstraße 10, 66509 Rieschweiler-Mühlbach oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen, Zimmer 30, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter (Erster Beigeordneter) Herrn Heino Schuck, Schillerstraße 4, 66509 Rieschweiler-Mühlbach oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen, Zimmer 30, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 22. April 2024, 18:00 Uhr ab.